Allgemeine Vertragsbedingungen/Rahmenvertrag über die Konformitätsbewertung von Wärmezählern
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MID-Cert Gesellschaft für Zertifizierung mbH
– nachfolgend „MID-Cert“ genannt –
Diese Geschäftsbedingungen regeln die geschäftlichen Grundlagen für die Durchführung von Konformitätsbewertungen von Messgeräten für thermische Energie nach Modul F der:
- Europäischen Messgeräterichtlinie 2014/32/EU (MID) vom 31. März 2014
- Mess- und Eichverordnung gültig ab 01.01.2015
für das die MID-Cert benannte Stelle ist, sowie sonstige Prüfungen an Wärmezählern- und Kältezählern sowie deren Teilgeräte.
1. Allgemeines
Für Leistungen und Angebote der MID-Cert gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, sofern in den jeweiligen Angeboten oder Verträgen nicht abweichend geregelt. Diese werden vom Kunden mit der Auftragserteilung oder Vertragsunterzeichnung anerkannt und gelten in der jeweils gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Andere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Angebote/Bestellungen/Verträge
Die Angebote sind freibleibend. Das Vertragsverhältnis zwischen der MID-Cert und dem Kunden beginnt mit der Erteilung einer Auftragsbestätigung zum Kundenauftrag durch die MID-Cert oder gegenseitige Vertragsunterzeichnung. Das Vertragsverhältnis gilt bis zum Abschluss der Konformitätsbewertung nach Modul F und Ausstellen einer Konformitätsbescheinigung bzw. dem Ergebnisbericht einer Kalibrierung für die beauftragte Prüftätigkeit.
3. Einschränken, Aussetzen und Zurückziehen von Konformitätsbescheinigungen
Die MID-Cert ist berechtigt, bei ausgestellten Konformitätsbescheinigungen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit diese einzuschränken, auszusetzen oder zurückzuziehen, sofern sie feststellt, dass die Voraussetzungen, die zur Ausstellung eines Bescheinigung führten, nicht oder nicht mehr erfüllt werden.
4. Einsprüche/Gewährleistung
MID-Cert leistet Gewähr für die einwandfreie Erbringung der Dienstleistung.
Der Kunde hat das Recht, gegen Entscheidungen der MID-Cert im Zusammenhang mit Konformitätsbewertungen bzw. Ergebnisberichten bei durchgeführten Prüftätigkeiten Einspruch zu erheben. Ein solcher Einspruch ist innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe der Entscheidung schriftlich an die Benannte Stelle zu richten. Der Kunde ist verpflichtet, MID-Cert Gelegenheit zur Überprüfung des Sachverhaltes zu geben. Sofern der Einspruch gerechtfertigt ist, wird die MID-Cert zur Mängelbeseitigung geeignete Abhilfe schaffen ohne dass dem Kunden hierdurch Kosten entstehen. Erfolgt keine Einigung mit dem Beschwerdeführer, über die Rechtmäßigkeit des Einspruches, so kann dieser die Prüfung durch eine zweite unabhängige benannte Stelle wiederholen.
Die Gewährleistungszeit beträgt 5 Jahre gerechnet vom Zeitpunkt der Leistungserbringung.
5. Preise/Zahlungen
Für Konformitätsbewertungen kommen die jeweils vereinbarten Preise zur Anwendung. Die Preise für sonstige messtechnische Dienstleistungen sind ebenfalls schriftlich mit dem Kunden zu vereinbaren.
Der Auftraggeber trägt zusätzlich alle Nebenkosten, Transportkosten und Transportversicherungsprämien
Die Preise gelten zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzli¬chen Mehrwertsteuer.
Die Abrechnung der Dienstleistungen erfolgt auftragsbezogen zu den vereinbarten Preisen. Bei umfangreichen Aufträgen für die im jeweiligen Monat erbrachten Leistungen. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
Der Kunde ist berechtigt, die Bestellung für Rechnung Dritter zu erteilen, sofern dieser die Einhaltung der Zahlungsverpflichtung gewährleistet und diese schriftlich bestätigt.
6. Haftung
MID-Cert haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der MID-Cert für Folgeschäden wie z.B. Produktionsausfall und entgangenen Gewinn ist jedoch soweit gesetzlich zulässig, beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Vertraulichkeit
MID-Cert und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit über ausge¬tauschte Daten und gewährleisten den notwendigen Datenschutz.
8. Qualitätsüberwachung
Der Kunde hat das Recht zur Qualitätsüberwachung bei der MID-Cert im Rahmen der Durchführung der beauftragten Leistungen.
9. Nutzung von Zertifikaten und Zeichen
Die Nutzung von Firmenlogo, Benennungsurkunde, Nummer der MID-Cert, sowie der Konformitätsbescheinigungen sind in der:
„Richtlinie zur Nutzung Zertifikaten und Zeichen“ dargestellt.
10. Teilnichtigkeit
Sollte irgendeine Bestimmung rechtsunwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Partner verpflichten sich vielmehr, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine andere im wirtschaftlichen Erfolg ihr gleichkommende, zu ersetzen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Leistungen seitens MID-Cert und Gerichtsstand ist Essen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.