Benennungsumfang

Benennungsumfang
Die MID–Cert GmbH ist Benannte Stelle für Modul F der Richtlinie 2014/32/EU (MID) für Wärmezähler und Wärmezähler-Teilgeräte die eine Baumuster–Prüfbescheinigung nach Modul B der MID besitzen, und Benannte Stelle für Modul F der Mess- und Eichverordnung (MessEV) für Wärme- und Kältezähler sowie deren Teilgeräte mit innerstaatlicher Zulassung.

Die Feststellung der Konformität der Bauart auf Grundlage der Prüfung der Produkte in Übereinstimmung mit den Anforderungen der MID und der MessEV ist Ziel der Bewertung.

Die konformitätsbewerteten Geräte sind mit den nach MID vorgesehenen Zeichen „CE“, „M“ bzw. den nach MessEV vorgesehenen Zeichen “DE” und “M” jeweils ergänzt um die Nummer der Benannten Stelle im definierten Bereich verkehrsfähig.

Wärme- und Kältezähler bestehen aus den Teilkomponenten Durchflusssensor, Rechenwerk und Temperaturfühlerpaar in kombinierter, hybrider oder vollständiger Bauform.

MID-Cert führt Konformitätsbewertungen für folgende Komponenten und Messbereiche aus:

Messgegenstand    Messbereich
Messunsicherheit
Durchflusssensoren (Wärmezähler) 5 l/h…200 m³/h Prüftemperatur: 45 – 60 °C < 1/5 MPE
Durchflusssensoren (Wärme- und Kältezähler) 5 l/h…20 m³/h Prüftemperatur: 10 – 80 °C < 1/5 MPE
Durchflusssensoren (Wärme- und Kältezähler) 20 m³/h…3000m³/h Prüftemperatur: bis 20 °C < 1/5 MPE
Rechenwerke Alle Typen < 1/5 MPE
Temperaturfühler/-Paare T=10 °C…150 °C; ΔT≥3K Paarungskontrolle: 0 – 180 °C < 1/5 MPE