Nutzung von Zertifikaten und Zeichen

Richtlinie zur Nutzung von Zertifikaten und Zeichen

Richtlinie zur Nutzung von Zertifikaten und Zeichen

1.    Gegenstand
Die vorliegende Richtlinie definiert Regeln zwischen dem Auftraggeber (AG) und MID-Cert zur Verwendung von Zertifikaten und Zeichen (Firmenlogo, Akkreditierungsurkunde, Nummer der Benannten Stelle, sowie der Konformitätsbescheinigungen) und sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der MID-Cert.

2.     Allgemeines
Wenn bezüglich der Produkte des AG eine Konformitätsbewertung durch MID-Cert vorliegt, ist der AG berechtigt, diesen Sachverhalt entsprechend der gesetzlichen, normativen und vertraglichen Vorgaben zu nutzen. Die im Folgenden genannten Anforderungen von MID-Cert sind vom AG unbedingt einzuhalten.

3.     Verwendung der Zertifikate und Zeichen
Die Verwendung der Zertifikate und Zeichen schließen ein:

  • Äußerungen in schriftlicher, bildlicher oder mündlicher Form über die Tatsache der Benennung
  • Verwendung der Benennungsurkunde
  • Ablichtungen der Konformitätsbescheinigungen
  • Verwendung der Nummer der Benannten Stelle

Allgemeine Vorschriften der Nutzung sind hierbei:

  • bei der Nutzung darf nur auf die tatsächliche Benennungsgrundlage incl. Benennungsumfang Bezug genommen werden,
  • jegliche irreführende Verwendung der Zertifikate und Zeichen ist nicht gestattet,
  • der AG verpflichtet sich, dass er die Zertifikate und Zeichen nicht in einer Form anwendet, welche den Zielsetzungen der MID-Cert widersprechen oder die MID-Cert  in Verruf bringen kann,
  • der AG verpflichtet sich, dass er keine Erklärungen über die Zertifikate und Zeichen  abgibt, die MID-Cert als nicht autorisiert ansehen kann,
  • sofern sich der AG im Zusammenhang mit den vorliegenden Regularien über die Verwendung der Zertifikate und Zeichen nicht ausreichend sicher ist, verpflichtet er sich, bei der MID-Cert vorsorglich das Einverständnis zu der vorgesehenen Form der Verwendung einzuholen,
  • die werbliche Verwendung der Zertifikate und Zeichen und des QM-Systems der MID-Cert in Prospekten, auf Briefbögen, auf Internetseiten und anderen Werbeträgern ist gestattet.
  • sämtliche Nutzungsrechte der Zertifikate und Zeichen erlöschen für das Produkt mit dem Ablauf der Gültigkeit der Konformitätsbescheinigung oder einer vorzeitigen Erklärung der Ungültigkeit (Konformitätsbescheinigungsaussetzung oder Konformitätsbescheinigungsentzug). Es darf nach Ungültigkeitserklärung oder Ablauf keinerlei Werbung mit der Konformitätsbescheinigung des Produktes betrieben werden, und jeder Anschein einer bestehenden Konformität ist zu vermeiden.
  • sämtliche Verwendungen der Zertifikate und Zeichen des QM-Systems von MID-Cert, die den Schluss zulassen, dass ein Produkt bestimmte Qualitätsforderungen erfüllt, sind nicht zulässig. Unzulässig ist insbesondere jegliche Aussage in Verbindung mit der Nummer der Benannten Stelle, die den Eindruck erweckt, als handele es sich um von MID-Cert konformitätsbewertete Produkte. Zulässig hingegen sind hierbei Aussagen, die verdeutlichen, dass bestimmte Produkte von einem Unternehmen oder einer Organisation stammen, die über ein QM-System verfügt.

4.    Verwendung der Konformitätsbescheinigung
Die Verwendung der Konformitätsbescheinigung durch Darstellung der unveränderten Originalbescheinigung, Ablichtungen hiervon oder sonstige bildliche Darstellungen ist zulässig. Die Darstellung darf nur in den Originalfarben, schwarz/weiß oder in Graustufen erfolgen.
Es ist sicherzustellen, dass alle Bescheinigungsbestandteile lesbar sind oder bei einer kleineren, nicht vollständig lesbaren Darstellung, alle nicht lesbaren Inhalte vollständig separat erläutert werden.

5.     Missbräuchliche Verwendung
Verstöße gegen die vorliegenden Nutzungsbefugnisse sind Verstöße gegen die Europäische Messgeräterichtlinie (MID), das Deutsche Eichrecht und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Stellt ein AG eine regelwidrige Verwendung der Zertifikate und Zeichen oder des DE, CE- und M- Zeichens fest oder wird diesem ein entsprechender Vorwurf gemacht, verpflichtet er sich, MID-Cert unverzüglich darüber zu informieren. Personal, welches die Nutzung oder den Verkauf konformitätsbewerteter Produkte im Unternehmen umsetzt (z. B. Marketing; Verkauf, Betrieb), sollte über die Bedeutung der korrekten Verwendung der Produkte, sowie der Zertifikate und Zeichen (incl. CE- und M-Zeichens), geschult werden.
Bei jeder missbräuchlichen Verwendung der Zertifikate und Zeichen oder des DE, CE- und M-Zeichens kann MID-Cert rechtliche Schritte verfolgen. MID-Cert ist berechtigt, die missbräuchliche Nutzung in jedweder Form zu veröffentlichen.